Veröffentlichungen in Druckmedien, TV und Radio

Im Oktober 2017 war Doris Schröder Gastautorin in der FOCUS Spezial Sonderausgabe zum Thema Recht.

Die junge Katja hat mit ihrem Mann das große Los gezogen – vermeintlich. Familienrechtsanwältin Doris Schröder erzählt hier einen ihrer dramatischsten Fälle...

Der gesamte, kostenpflichtige Artikel ist als Printausgabe sowie PDF unter folgenden Link verfügbar.

FOCUS Spezial

Doris Schröder war zu Gast in der Radiosendung Redezeit von WDR 5.

WDR Mediathek

Doris Schröder besuchte zusammen mit Hund Bonny am 19.01.2017 die Fernsehsendung Daheim und Unterwegs.

Verletzte Gefühle und enttäuschte Erwartungen – das ist eine explosive Mischung. Vor allem, wenn über die Zukunft der eigenen Kinder verhandelt wird, über den letzten Willen der Eltern oder das Ende einer großen Liebe. Solche Fälle landen dann oft bei Doris Schröder. Sie ist Familienanwältin und weiß, was sich Menschen gegenseitig antun können.

WDR Mediathek

Von Doris Schröder

Wann kann jemand entmündigt werden?

Seit 1992 wird der Begriff „Entmündigung" unter Juristen nicht mehr verwendet. Stattdessen spricht man von "Betreuung". Eine Betreuung kann angeordnet werden, wenn der Betroffene krankheitsbedingt nicht mehr fähig ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Sei es durch Demenz, Schlaganfall, Alkoholsucht oder eine psychische Erkrankung.

Wer kann eine Betreuung in die Wege leiten?

Einen Antrag auf Betreuung kann der Betroffene selbst stellen, wenn er überfordert ist. Angehörige, Ärzte oder Nachbarn können eine Betreuung nur anregen.

Wie läuft das Verfahren dann ab?

Das Gericht bittet die zuständige Betreuungsbehörde, Kontakt mit dem Betroffenen aufzunehmen. Die Behörde führt dann auch Gespräche mit nahen Angehörigen, Freunden, Ärzten und gibt letzten Endes eine Einschätzung ab, ob eine Betreuung notwendig ist. Zeitgleich holt das Gericht ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen ein. Der Richter sucht den Betroffenen zudem persönlich auf und trifft erst dann seine Entscheidung.

Unter Betreuung - was bedeutet das?

Das Gericht prüft genau, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Kann die Person noch allein zu Hause bleiben? Kann sie ihr Vermögen selbst verwalten? Kann sie anfallende medizinische Entscheidungen treffen? Auch unter Betreuung bleibt der Betroffene aber erst mal geschäftsfähig und darf weiterhin zur Wahl gehen.

Wer wird vom Gericht als Betreuer bestimmt?

Der Wunsch des Betroffenen ist vorrangig. Am besten man hält seinen Willen rechtzeitig in einer Vorsorgevollmacht fest. Hier benennt man den Namen des gewünschten Bevollmächtigten und die Dinge, um die er sich im Krankheitsfall kümmern soll. Datum und Unterschrift nicht vergessen und das Dokument dann am besten dem gewünschten Bevollmächtigten übergeben. Wurde niemand festgelegt, entscheidet das Gericht mit einem Betreuungsbeschluss. Die Angehörigen haben Vorrang. Gibt es keine oder buhlen mehrere Kinder z. B. um die Mutter, setzt das Gericht einen amtlich bestellten Betreuer ein.

Von Doris Schröder

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testamentsvollstreckung?

Ihr Wille ist Ihr gutes Recht! Klingt zu schön, um wahr zu sein? Durchaus nicht, wenn man sein ‚gutes Recht’ auch wirklich kennt. Genau darum geht es bei so hochaktuellen Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testamentsvollstreckung. Wer mit Weitblick agiert und seine Zukunft plant, setzt sich damit rechtzeitig auseinander. Um dann unter anderem durch eine Patientenverfügung sicherzustellen, dass man im Ernstfall nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen an Sonden oder Geräte angeschlossen wird.

Mit der Vorsorgevollmacht das Lebenswerk sichern

Neben der Patientenverfügung sollte die Vorsorgevollmacht ein unverzichtbares Element der Lebensplanung sein. Das gilt für alle, die ihr Unternehmen, ihren Haus- und Grundbesitz oder andere Vermögenswerte in guten Händen wissen wollen, wenn sie selbst nicht mehr darüber verfügen können. Nur mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich weitgehend sicherstellen, dass Ihr Wille durchgesetzt wird, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Durch Testamentsvollstreckung den Nachlass schützen

Was den Letzten Willen ihrer Kunden und Mandanten betrifft, hält Doris Schröder-Weber einen weiteren Ratschlag bereit: Verfassen Sie ein Testament, das individuell Ihren Lebensumständen angepasst ist und bei Bedarf auch fachmännisch aktualisiert wird. Und bestimmen Sie unbedingt eine Person Ihres Vertrauens, die als Testamentsvollstrecker Ihre letztwilligen Verfügungen ausführt.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung als Familienanwältin und als zertifizierte und geprüfte Testamentsvollstreckerin weiß sie, dass es für einen bestimmten Kreis von Personen besonders wichtig ist, eine solche Vollstreckung zu verfügen. Dazu gehören unter anderem Unternehmer, Stifter, Immobilienbesitzer oder Inhaber komplexer Vermögenswerte. Aber letztlich auch jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat. Im Interesse dieser Angehörigen kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass vor Vermögensverfall schützen.

Stiftung: Vermögen erhalten, Unternehmensnachfolge regeln und nebenbei noch Steuern sparen?

Mit einer Stiftung kann jeder seinem Vermögen nachhaltig Sinn geben: Es lassen sich Werte über Generationen sichern, man kann die Unternehmensnachfolge regeln, Gutes tun und nebenbei noch Steuern sparen. Kein Wunder also, dass die Zahl derer stetig wächst, die sich mit ihrem Kapital sozial engagieren. Sei es für Wissenschaft und Forschung, für von Armut bedrohte Kinder oder für vom Aussterben bedrohte Tierarten.

Als Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) steht Doris Schröder allen mit Rat und Tat zur Seite, die eine solche Gründung ins Auge fassen. Was das Steuern sparen betrifft, so kann sie auf die Erfahrungen kompetenter Steuerberater zurückgreifen.

Doris Schröder ist gleichermaßen Anwältin und Beraterin. Einfühlsam, besonnen und geduldig im Umgang mit Ihren Mandanten und Kunden - aber auch unnachgiebig bei der Durchsetzung von deren Interessen.

Einige spektakuläre Fälle, die sowohl im Fernsehen als auch in Zeitungen präsent waren, unterstreichen ihre Kompetenz in Sachen Familienrecht. Darüber hinaus hat Doris Schröder durch etliche Mandate erfahren, welch schwerwiegende Problemfelder sich bei Scheidungen nach langen Ehen ergeben – speziell im Bereich Vorsorge und Betreuung.

Wer zeitweilig selbst mit einer chronischen Erkrankung zu kämpfen hat, kennt sich mit Ärzten und deren Rechte und Pflichten bestens aus. Das hilft Doris Schröder insbesondere in punkto Durchsetzung des Patientenwillens.

Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testamentsvollstreckung oder Gründung einer Stiftung - Doris Schröder bietet allen, die ihre Beratung wünschen, einen außergewöhnlichen Service an: Sie besucht ihre Mandanten auf Wunsch auch gerne in der vertrauten häuslichen Umgebung, um gemeinsam nach einer geeigneten Lösung zu suchen.

Von Wochenanzeiger Langenfeld

Endlich Klarheit für 32 Kinder und ein Elternpaar

Monheim am Rhein. Freude und Erleichterung steht allen ins Gesicht geschrieben. Glückliches Lachen bei den insgesamt 32 Geschwisterkindern Steenmans, dem Ehepaar Elisabeth und Mike Steenmans und bei der Familienfachanwältin Doris Schröder aus Monheim-Baumberg. Denn nach Jahren der Zerreißprobe, der Angst und Sorge um den Erhalt des Familienbundes steht jetzt höchst richterlich fest: Alle 24 Adoptivkinder im von 5 bis 18 Jahren dürfen laut Beschluss des Oberlandesgerichts Köln von April 2008 weiterhin im Hause Steenmans unter der Obhut des Ehe- und Elternpaares Steenmans sowie der mittlerweile 8 volljährigen Geschwister aufwachsen.

Im Namen des Volkes – zum Wohle der Kinder

Es war ein langer, manchmal sehr steiniger und mühsamer Weg, aber ich war immer davon überzeugt, dass letztendlich die Fakten für sich sprechen und alle Kinder in der Familie bleiben können, so Doris Schröder. Mit dem Vorwurf der Kindeswohlgefährdung und der Androhung der Herausnahme von 24 Kindern der insgesamt 32 Kinder der Großfamilie kam im Jahr 2006 Elisabeth Steenmans aus Euskirchenin die Kanzlei von Doris Schröder in Monheim am Rhein, um sich bei der Familienfachanwältin juristischen Beistand zu holen. Fünf äthiopische Frauen, die eine zeitlang von Familie Steenmans in Deutschland beherbergt, medizinisch versorgt und integrativ aufgenommen wurden, erhoben Vorwürfe gegen das Ehepaar Steenmans. Angeblich wurden sie als Haushaltshilfen ausgebeutet und hätten unter Gewalt gestanden. Ebenso wie angeblich die im Hause Steenmans lebenden 30 Adoptivkinder aus alles Welt sowie zwei eigene Kinder. Aufgrund der Anschuldigungen schaltete sich das Jugendamt Euskirchen ein. Vom Sachverhalt her völlig in Ordnung, berichtet Doris Schröder-Weber. Was jedoch nach Prüfung der Lage eintrat, übertraf alle Befürchtungen der Familie Steenmans. Alle noch nicht volljährigen Kinder, egal welcher Altersstufe , wurden befragt. Immer wieder. Die Kinder hatten absolut kein Verständnis für die Anschuldigungen. Die positiven Auskünfte von Ihnen und von vier unabhängigen, vom Jugendamt selbst beauftragten Gutachter, wurden beim Familiengericht in Euskirchen kein Glaube geschenkt.

Berufsbeschwerde erfolgreich.

Ich habe mich dieses wirklich komplexen Falles vor zwei Jahren angenommen, weil ich nach gründlicher Recherche und den vielen positiven Eindrücken und Gesprächen bei Besuchen im Hause Steenmans mit alles Kindern und natürlich aufgrund vorliegenden, positiven Epertenmeinungen der unabhängigen Gutachtern zu der Überzeugung gekommen war, dass zu der Zeit der Mandatübernahme von Amts Seite aus das Wohl der Kinder nicht mehr im Mittelpunkt des Geschehens stand, gibt Doris Schröder-Weber an. Im Mittelpunkt stand meines Erachtens für die zuständige Familienrichterin sowie die Verfahrenspfleger, dass es nicht sein kann, dass so viele Kinder wirtschaftlich bestens versorgt sind und emotional an Eltern und Geschwistern gebunden sein können. Un darüber hinaus noch alle Förderungen erhalten, die sie optimal auf eine gesicherte Zukunft zusteuern lassen, so Doris Schröder-Weber zur damaligen Herausgabeantrags des Jugendamtes.

Aber genau die Betrachtungsweise der Familienfachanwältin wie auch der Gutachter hat das Oberlandesgericht Köln innerhalb der Berufsbeschwerde, die Doris Schröder für die Kinder eingerichtet hat, nach Überprüfung, Besichtigung und Befragung durch drei Richter im April 2008 bestätigt. Mehr noch: Es wurde vom OLG Köln festgestellt, dass das Ehepaar Steenmans in Bezug auf die 30 Adoptivkinder und den beiden eigenen Kindern als Eltern mit hoher Erziehungskompetenz und sehr kindswohlorientiert einzustufen sind. Ich freue mich wirklich, dass dieses Mandat für die gesamte Familie so gut abgeschlossen werden konnte. Ansonsten hätte ich als Juristin an dem Rechtsstaat Deutschland erheblich gezweifelt, schließt Doris Schröder das Mandat Steenmans-Kinder zufrieden ab. Die Anschuldigungen der äthiopischen Frauen gegen das Ehepaar Steenmans sind vom Strafgericht bereits vor eineinhalb Jahren als falsch beurteilt.

Von Jörg Janssen, Rheinische Post

Die Monheimer Anwältin Doris Schröder-Weber kämpft dafür, dass ein rund 30-köpfiger Familienverband weiter zusammenleben darf. Strafrichter, Gutachter und Pfarrer sind auf ihrer Seite. Dennoch droht die Zerschlagung.

Monheim/Euskirchen „Ich will bei Mama und Papa bleiben.“ Unsicher blickt Magdalene (10) auf die Tischkante. Eine andere Familie? „Da hätte ich ganz viel Angst“, sagt das Mädchen mit den dunklen Kulleraugen, dessen Wurzeln in Äthiopien liegen. Ihr Alltag damals: Betteln. Wühlen im Müll. Morgens nicht wissen, was mittags auf den Tisch kommt. Ein Leben im Slum mit einer Lebenserwartung, die nicht einmal halb so hoch ist wie in Europa. „Mama und Papa“ – damit meint die Viertklässlerin ihre Adoptiv-Eltern Elisabeth und Mike Stenmans. 32 Kindern aus verschiedenen Teilen der Welt boten bzw. bieten die 56-jährige Lehrerin, die auch als Kinderpsychologin und -therapeutin zugelassen ist, und der 41-jährige Sozialpädagoge in Euskirchen ein neues Zuhause. Eine Großfamilie, die sich auf vier nebeneinander liegende Wohnhäuser verteilt. Doch der ungewöhnlichen, seit vielen Jahren eingespielten Gemeinschaft droht nun das Aus. Der Grund: Vier illegal nach Deutschland gekommene äthiopische Frauen, um die sich Stenmans gekümmert hatten, schwärzten die Familie an. Hauptvorwurf: Die Kinder würden ausgebeutet, mitunter sogar geschlagen.

„Ein böswilliges und absurdes Szenario, das die Frauen vor allem deshalb in die Welt setzten, weil sie sich als potentielle Opfer bessere Chancen auf Duldung ausrechneten“, sagt Doris Schröder-Weber. Seit anderthalb Jahren vertritt die Monheimer Familien-Fachanwältin die Interessen der Stenmans. „Ein Mandat wie es ein Anwalt – wenn überhaupt – nur einmal in seiner Berufslaufbahn erlebt. Eines, das einen auch emotional packt“, sagt die FDP-Ratsfrau. Unzählige Schriftsätze und der selbst empfundene Druck auf keinen Fall versagen zu dürfen, sorgen nach wie vor für manch schlaflose Nacht.

Dabei weiß Schröder-Weber viele stichfeste Argumente auf ihrer Seite. Am Ende eines abgeschlossenen Strafprozesses stand fest: Die Vorwürfe der äthiopischen Frauen hatten vor Gericht keinen Bestand. Außerdem bescheinigten unzählige Gutachter, dass es keinerlei Anhaltspunkte für körperliche oder seelische Schäden gebe. Im Gegenteil: Die Kinder seien überdurchschnittlich gut erzogen, einige von ihnen zählen am Gymnasium zu den Klassenbesten. Auch der Pfarrer, bei dem ein Teil der Kinder als Messdiener engagiert ist, verbürgt sich für die vom katholischen Glauben geprägte Stenmans-Familie.

„Dennoch droht die Zerschlagung“, seufzt Doris Schröder-Weber. Treibende Kraft bei dem juristischen Gezerre: eine Euskirchener Familienrichterin. Nach Einschätzung von Prozessbeobachtern zielt die Verhandlungsführung der Frau, die entgegen allen Spielregeln meist auf das Tragen einer Robe verzichtet, einzig in eine Richtung: den Stenmanschen Familienverband aufzulösen. Grundlage bildet – unabhängig vom längst zugunsten der Familie ausgegangenen Strafverfahren – eine vermeintliche Kindeswohl-Gefährung, die – einmal festgestellt – sogar die Verteilung der Kinder auf Heime sowie fremde Pflegefamilien nach sich ziehen könnte.

„Eine Horror-Vorstellung“, sagt Claire (16), die sich an diesem Vormittag gemeinsam mit ihren Schwestern Raphaela, Rahel und Magdalene in der Kanzlei von Doris Schröder-Weber aufbauen lässt. Die Hobby-Fußballerin bringt auf den Punkt, was sämtliche Geschwister denken: „Wir lieben Mama und Papa und helfen uns untereinander. Eine Trennung, das würden wir einfach nicht verkraften.“

Termin vereinbaren

Doris Schröder bietet allen, die ihre Beratung wünschen, einen außergewöhnlichen Service an: Sie besucht ihre Mandanten auf Wunsch auch gerne in der vertrauten häuslichen Umgebung, um gemeinsam nach einer geeigneten Lösung zu suchen.

0 21 73 - 10 98 525

E-Mail schreiben

 

Öffnungszeiten

Montag 9:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch 9:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Ansprechpartnerinnen

Ansprechpartnerin Jahn

Frau Jahn

Ansprechpartnerin David

Frau David