Sie wollen Gutes tun – und nebenbei noch Steuern sparen?

Dann gründen Sie doch eine Stiftung! Denn das kann ich Ihnen versichern: Durch eine Stiftung wird Ihr Lebenswerk noch viele Generationen überdauern! Man muss nicht Alfred Nobel heißen oder ein berühmter Filmstar sein, um sich mit seinem Kapital sozial zu engagieren. Sei es für Wissenschaft und Forschung, für von Armut bedrohte Kinder oder für vom Aussterben bedrohten Tierarten. Dann ist durchaus nichts Verwerfliches dabei, dass Sie mit der Gründung einer Stiftung auch Steuern sparen können!

Als Anwältin und Mitglied der DVEV – Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. kann ich Sie fachkundig begleiten, wenn Sie eine solche Gründung ins Auge fassen. Ich kenne die Gesetze und Ausführungsbestimmungen.

Zweck einer Stiftung

Vielleicht haben Sie ja schon einmal mit dem Gedanken gespielt, eine Stiftung zu gründen. Wenn ja, dann ist Ihnen sicher schnell klar geworden, dass es sich hier nicht etwa um irgendeine wohltätige Spende handelt. Es geht vielmehr darum, zu Lebzeiten oder per Testament ein Vermögen zur Verfügung zu stellen, mit dem die neu zu gründende Stiftung dauerhaft einen genau definierten Zweck erfüllen kann. Sie selbst können mit einer Stiftung die unterschiedlichsten persönlichen Ziele verwirklichen – unter anderem

  • einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten,
  • Ihre Unternehmensnachfolge regeln,
  • Ihr Lebenswerk nahezu unbegrenzt bewahren,
  • und dabei tatsächlich auch noch Steuervorteile nutzen.
Stiftungsgründung

Hintergrundinformation zur Stiftungsgründung

Wie man eine Stiftung einrichtet, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das BGB bestimmt, dass eine Stiftung durch ein so genanntes Stiftungsgeschäft in Schriftform errichtet wird. Dabei muss auch der Zweck der Stiftung festgelegt werden, der nur dann unzulässig ist, wenn er das Gemeinwohl gefährdet. Im Prinzip also eine klare Sache, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail! Zumal es Ländergesetze sind, die auf Basis der BGB-Bestimmungen die komplexen Rahmenbedingungen einer Stiftungsgründung regeln.

Als Mitglied der DVEV – Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. bin ich mit diesen Details besten vertraut. Was das Thema Steuern sparen betrifft, so greife ich auf die Erfahrungen kompetenter Steuerberater zurück. Wenn die Stiftung dazu dienen soll, die Unternehmensnachfolge in Ihrem Sinne zu regeln: Hier arbeite ich mit Anwälten zusammen, die sich auf Gesellschafts- und Vertragsrecht spezialisiert haben. In jedem Fall werden Sie bei mir umfassend, fachkundig und ganz individuell beraten.

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Doris Schröder bietet allen, die ihre Beratung wünschen, einen außergewöhnlichen Service an: Sie besucht ihre Mandanten auf Wunsch auch gerne in der vertrauten häuslichen Umgebung, um gemeinsam nach einer geeigneten Lösung zu suchen.

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