Mit einem Testament Vermögen absichern

Das rate ich vielen Mandanten dringend: Verfassen Sie ein Testament, das individuell Ihren Lebensumständen angepasst ist und bei Bedarf auch fachmännisch aktualisiert wird. Und bestimmen Sie unbedingt eine Person Ihres Vertrauens, die als Testamentsvollstrecker Ihre letztwilligen Verfügungen ausführt. Dank meiner langjährigen Erfahrung als Familien- anwältin und als zertifizierte und geprüfte Testamentsvollstreckerin weiß ich, dass es für einen bestimmten Kreis von Personen besonders wichtig ist, eine solche Vollstreckung zu verfügen.

Im Interesse der Angehörigen handeln

Dazu gehören unter anderem Unternehmer, Stifter, Immobilienbesitzer oder Inhaber komplexer Vermögenswerte. Aber letztlich auch jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat. Im Interesse dieser Angehörigen kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass vor Vermögensverfall schützen. Im Zweifel irgendein Sammler, der den herrlichen Jaguar zum Spottpreis kauft, weil sich die Erben nicht einigen können. Bösen Streit gibt es auch um die wertvolle Sammlung antiker Silbermünzen. Und das alles, weil der verstorbene Besitzer diese wichtigen Details in seinem Testament nicht klar geregelt hatte.

Solche Erbstreitigkeiten sind an der Tagesordnung, beschäftigen Gerichte und Anwälte oft über Jahre hinweg. Der Hauptgrund: Nur etwa jeder vierte Bundesbürger verfügt über einen schriftlichen Letzten Willen – und davon sind weniger als 10 Prozent rechtsgültig! Nach Recherchen der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), bei der ich seit vielen Jahren Mitglied bin, liegt die Zahl der rechtlich korrekten Testamente sogar noch deutlich darunter.

Ordnungsgemäße Abwicklung mit einem Testamentsvollstrecker

Nur durch einen Testamentsvollstrecker können Sie die Absicherung Ihres Letzten Willens und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen. Diese Person hat den Nachlass langfristig vor Vermögensverfall zu schützen – und vor dem ungewollten Zugriff Dritter wie Eigengläubiger der Erben, Sozialamt oder Insolvenzverwalter. Denn hier greift eine klare Regelung des Gesetzgebers: „Im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung hat der Testamentsvollstrecker das ihm anvertraute Vermögen zu sichern und zu erhalten.“ Das sollte doch ganz in Ihrem Interesse sein!

Testamentsvollstreckung

Mehr zum Thema Testament

Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Gerne besuche ich Sie auch in Ihrem Zuhause. Jedenfalls freue ich mich darauf, Sie persönlich beraten zu dürfen!

Termin vereinbaren

Doris Schröder bietet allen, die ihre Beratung wünschen, einen außergewöhnlichen Service an: Sie besucht ihre Mandanten auf Wunsch auch gerne in der vertrauten häuslichen Umgebung, um gemeinsam nach einer geeigneten Lösung zu suchen.

0 21 73 - 10 98 525

E-Mail schreiben

 

Öffnungszeiten

Montag 9:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch 9:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Ansprechpartnerinnen

Ansprechpartnerin Jahn

Frau Jahn

Ansprechpartnerin David

Frau David