Klingt zu schön, um wahr zu sein? Durchaus nicht, wenn man sein gutes Recht wirklich kennt. Genau darum geht es hier. Als Rechtsanwältin und Beraterin möchte ich verdeutlichen, warum eine präzise formulierte Patientenverfügung so immens wichtig ist. Zum Beispiel, damit man Sie oder Ihre Angehörigen im Ernstfall nicht gegen den ausdrücklichen Willen an Sonden oder Geräte anschließt.
Ohne eine solche Verfügung sind Sie im Fall des Falles der Gerätemedizin hilflos ausgeliefert, können sich Ihre Angehörigen nur schwer gegen willkürliche Entscheidungen im Pflegeheim oder Krankenhaus wehren. Leider helfen Patientenverfügungen auf oberflächlichen und wenig präzisen Standardformularen da kaum weiter. Es ist sicherer und klüger, sich einer erfahrenen Anwältin anzuvertrauen: Ich gestalte Ihre Patientenverfügung ganz individuell – und zwar nach einer ausführlichen Beratung.
Die Tochter meiner schwerkranken Mandantin Luise B. war verzweifelt: Der Hausarzt wollte die Mutter in ein Krankenhaus einweisen, um sie mit einer Magensonde versorgen zu lassen. Aber genau das sollte laut Patientenverfügung auf keinen Fall geschehen. Diese Verfügung hatte ich gemeinsam mit Frau B. entwickelt, als es ihr noch erheblich besser ging. Darin war klar und unmissverständlich formuliert, welche Maßnahmen sie unbedingt ablehnt. Dennoch drohte der Arzt der Tochter, sie wegen unterlassener Hilfeleistung anzuzeigen. Darauf verzichtete er, als ich ihm meinerseits mit einer Anzeige drohte, sollte er gegen den ausdrücklichen Willen meiner Mandantin vorgehen.
Wie bei Luise B. kann es trotz der gesetzlich festgeschriebenen Verbindlichkeit der Patientenverfügung immer wieder geschehen, dass Ärzte oder Pfegeleiter den Willen des Patienten ignorieren. Hier ist es meine Aufgabe, für die – notfalls gerichtliche – Durchsetzung des Patientenwillens zu kämpfen.
Ein Sieg für die Patienten nennt der Stern das Urteil zur passiven Sterbehilfe, das der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Juni 2010 gesprochen hat. Spiegel-Online bezeichnet das Urteil als recht revolutionär und schreibt weiter:
Der BGH stützte sich in seinem Urteil auf das neue Gesetz zu Patientenverfügungen, das seit 1. September 2009 wirksam ist. Demnach ist bei der Anordnung lebenserhaltender Maßnahmen verbindlich, was der Betroffene in einer Willenserklärung festgelegt hat. Nach dem Gesetz gilt verbindlich, dass man Vorgaben nicht nur für tödlich verlaufende Krankheiten, sondern für jede Art Behandlung machen kann.
Doris Schröder bietet allen, die ihre Beratung wünschen, einen außergewöhnlichen Service an: Sie besucht ihre Mandanten auf Wunsch auch gerne in der vertrauten häuslichen Umgebung, um gemeinsam nach einer geeigneten Lösung zu suchen.
Frau Jahn
Frau David