Familien- und Erbrecht sind die juristischen Fachgebiete, auf die ich mich schon seit vielen Jahren erfolgreich spezialisiert habe. Im März 2003 wurde mir die Zusatzqualifikation einer Fachanwältin für Familienrecht verliehen. Dieses Fachwissen hat sicher entscheidend dazu beigetragen, viele meiner Mandanten auch vor Gericht erfolgreich vertreten zu können. Davon ist in den Medien ausführlich berichtet worden (siehe Presse).
Darüber hinaus habe ich als Mitglied der DVEV – Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. – die Befähigung zum Testamentsvollstrecker erworben. Damit konnte ich mein Leistungsspektrum erneut erweitern. Das ist sicher ganz im Sinne meiner Kunden und Mandanten, die ich gerne auch Zuhause besuche, wenn sie nicht in meine Kanzlei kommen können oder wollen. Jedenfalls freue ich mich darauf, Sie persönlich beraten zu dürfen!
Erlauben Sie mir noch einen Hinweis: Falls Sie einen Anwalt aus einem anderen Rechtsgebiet benötigen, zum Beispiel Straßenverkehrs-, Miet- oder Arbeitsrecht, dann wenden Sie sich bitte an Peters & Szarvasy Rechtsanwälte.
Doris Schröder bietet allen, die ihre Beratung wünschen, einen außergewöhnlichen Service an: Sie besucht ihre Mandanten auf Wunsch auch gerne in der vertrauten häuslichen Umgebung, um gemeinsam nach einer geeigneten Lösung zu suchen.
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Frau Jahn
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